Die Datenschutz-Grundverordnung gilt unmittelbar und einheitlich in allen EU-Mitgliedstaaten bereits seit dem 25. Mai 2016. Am 25.05.2018 endete die Umsetzungsfrist. Bei Nichteinhaltung der EU-DSGVO drohen signifikante Strafen.

Lesen Sie in unserem Leitfaden, wie die Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) den Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union sicherstellen will, und wie sie erstmals die Verarbeitung personenbezogener Daten für alle Rechtspersonen EU-weit einheitlich regelt.

Unternehmen und öffentliche Einrichtungen sind verpflichtet bis zum Ende der Umsetzungsfrist, also bis zum 25. Mai 2018, geeignete Maßnahmen zu treffen, die den Schutz der personenbezogenen Daten gewährleisten.

Unsere Erfahrung zeigt, dass aber gerade im Bereich der Implementierung von geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen (den sog. TOMs) viele Unternehmen noch Nachholbedarf haben.

Dies betrifft auch häufig das sensible Umfeld der Verwaltung von Benutzerkonten und Zugriffsrechten – nicht zuletzt, weil die Klarheit zu Handlungsfeldern und Lösungsansätzen fehlt.

Mit unserem aktuellen EU-DSGVO-Leitfaden möchten wir Ihnen genau hierzu eine Hilfestellung geben, um

  1. relevante Handlungsfelder zu identifizieren,
  2. abgeleitete Risiken zu erkennen und einzuschätzen sowie
  3. entsprechende Lösungsansätze zu erfahren.

Fordern Sie hier unseren Leitfaden
„User & Rechte-Management im Kontext der EU-DSGVO“ an!


Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
CAPTCHA image

* Diese Felder sind erforderlich